Verkehrsverstöße, Verwarnungsgeld und Bußgeld

Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg

Am 1. Mai 2014 trat eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Der Führerschein wird schon bei 8 Punkten, statt bisher 18 Punkte, entzogen. Das neue Fahreignungsregister (FAER) löst zum 1. Mai 2014 das bisherige Verkehrszentralregister in Flensburg ab. Es erfasst Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden.

Drei Punktekategorien

1 Punkt wird für schwere Ordnungswidrigkeiten eingetragen.
2 Punkte werden für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten angesetzt.
Mit 3 Punkten werden Straftaten bewertet, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben.

Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?

Feste Tilgungsfristen für jeden Verstoß. Die Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder des Urteils.
1 Punkt - Tilgung in 2,5 Jahren bei Entscheidungen wegen einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeit.
2 Punkte - Tilgung in 5 Jahren bei Entscheidungen wegen einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.
3 Punkte - Tilgung in 10 Jahren bei Entscheidungen wegen Straftaten, mit Entziehung der Fahrerlaubnis (in dieser Zeit darf kein weiterer Eintrag erfolgen).

Die endgültige Löschung der Entscheidungen erfolgt nach einer zusätzlichen Überliegefrist von einem Jahr.

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

1 bis 3 Punkte - Vormerkung
4 bis 5 Punkte - Schriftliche Ermahnung und Hinweis, freiwillig an einem Verkehrseignungsseminar (verkehrspsychologisch & verkehrspädagogisch) teilnehmen zu können (1 Punkt abbauen).
6 bis 7 Punkte - Schriftliche Verwarnung. Hinweis auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis bei weiteren Verstößen und Hinweis auf das freiwillige Fahreignungsseminar (kein Abbau von Punkten).
8 Punkte und mehr - Entzug der Fahrerlaubnis (mindestens 6 Monate).

Wer bei einem Punktestand von nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann einmal innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.

Fahranfänger: Individuelle Maßnahmen für den Fahranfänger, wie die Teilnahme an Aufbauseminaren, die Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre und die verkehrspsychologische Beratung.


Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt Weitere KBA Links:
Neues Punktesystem (Stand: Mai 2014) - Informieren Sie sich über die Bepunktung der Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Zuordnung bei Fahranfängern auf Probe, Regelsätze und Fahrverbote.
Wie erfahre ich meinen Punktestand? - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister.

ZDF Video: "Neues Punktesystem für Verkehrssünder" - jetzt ansehen

Auf Webseiten autospur.de:
Tabelle: Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog - Verkehrsverstöße, Verwarnungs- und Bußgeld
Schnellsuche mit Bußgeldrechner (Punkte, Bußgeld und Fahrverbot) - Punkte in Flensburg, Bußgeld in Euro und eventuelle Fahrverbot in Monaten
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