Verkehrsverstoße, Verwarnungs- und Bußgeldkatalog

Verkehrsverstöße, Verwarnungsgeld und Bußgeld

Ab dem 09.11.2021 gelten neue Bußgeldverordnungen! (Aktualisiert)

Weniger schwerwiegende Verstöße sind im Verwarnungsgeldkatalog geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 Euro belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Bei gewichtigeren Verkehrsverstößen beträgt der Regelsatz (Bußgeld) ab 60 Euro. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Fahreignungsregister FAER (früher Verkehrszentralregister) eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen.
Bußgelder, Punkte und eventuelle Fahrverbote schnell berechnen: Bußgeldrechner

Tabelle: Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog


Halten
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
unzulässiges Halten 25 - -
unzulässiges Halten mit Behinderung 35 - -
nicht platzsparend gehalten 10 - -
in zweiter Reihe gehalten 55 - -
in zweiter Reihe gehalten mit Behinderung 70 1 -
in zweiter Reihe gehalten mit Gefährdung 80 1 -
in zweiter Reihe gehalten mit Sachbeschädigung 100 1 -
unzulässig auf Autobahn gehalten 30 - -
Parken
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
unzulässiges Parken 25 - -
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt 55 - -
- mit Behinderung 70 - -
- über 3 Stunden 70 - -
in "zweiter Reihe" geparkt 55 - -
- mit Behinderung 80 1 -
- mit Gefährdung 90 1 -
- mit Sachbeschädigung 110 1 -
- länger als 15 Minuten 85 1 -
- länger als 15 Minuten mit Behinderung 90 1 -
wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist 100 1 -
in Feuerwehrzufahrt geparkt 55 - -
- mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 1 -
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt 55 - -
unzulässig auf Autobahn geparkt 70 1 -
- mit Gefährdung 85 1 -
- mit Sachbeschädigung 105 1 -
Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt 55 - -
Unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt 55 - -
ohne Parkscheibe bzw. Höchstparkdauer überschritten:
- bis 30 Minuten 20 - -
- bis 1 Stunde 25 - -
- bis 2 Stunden 30 - -
- bis 3 Stunden 35 - -
- länger als 3 Stunden 40 - -
Personen-Sicherung
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Keine Warnweste mitgeführt 15 - -
Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen 15 - -
Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert 60 1 -
Sicherheitsgurt nicht angelegt 30 - -
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert 30 - -
Kind ohne Sicherung befördert 60 1 -
Mit vereisten Scheiben gefahren 10 - -
Auto warmlaufen lassen 80 - -
Telefonieren am Steuer 100 1 -
- mit Gefährdung 150 2 1
- mit Sachbeschädigung 200 2 1
Telefonieren auf dem Fahrrad (Handy in der Hand) 55 - -
Fahren mit Kopfhörern bzw. zu laute Musik 10 - -
Abgas-Untersuchung
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Frist um 2 bis 4 Monate überschritten 15 - -
Frist um 4 bis 8 Monate überschritten 25 - -
Frist um mehr als 8 Monate überschritten 60 1 -
TÜV Hauptuntersuchung
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Frist um 2 bis 4 Monate überschritten 15 - -
Frist um 4 bis 8 Monate überschritten 25 - -
mehr als 8 Monate 60 1 -
Winterreifenpflicht (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte)
Ohne Winterreifen bei Schnee / Glätte 60 1 -
- mit Behinderung von Verkehrsteilnehmern 80 1 -
Überholen
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
innerorts rechts überholt 30 - -
ohne ausreichend Seitenabstand 30 - -
beim Überholt werden Tempo erhöht 30 - -
unter Mißachtung von Verkehrszeichen 70 1 -
außerorts rechts überholt 100 1 -
mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80 1 -
bei unklarer Verkehrslage 100 1 -
bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot 150 1 -
- mit Gefährdung / mit Sachbeschädigung 250 / 300 2 / 2 1 / 1
Tempoüberschreitung mit PKW / Kraftrad
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts
bis 10 km/h innerorts 30 - -
11 - 15 km/h innerorts 50 - -
16 - 20 km/h innerorts 70 - -
21 - 25 km/h innerorts 115 1 -
26 - 30 km/h innerorts 180 1 1
31 - 40 km/h innerorts 260 2 1
41 - 50 km/h innerorts 400 2 1
51 - 60 km/h innerorts 560 2 2
61 - 70 km/h innerorts 700 2 3
über 70 km/h innerorts 800 2 3
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h außerorts 20 - -
11 - 15 km/h außerorts 40 - -
16 - 20 km/h außerorts 60 - -
21 - 25 km/h außerorts 100 1 -
26 - 30 km/h außerorts 150 1 1
31 - 40 km/h außerorts 200 1 1
41 - 50 km/h außerorts 320 2 1
51 - 60 km/h außerorts 480 2 1
61 - 70 km/h außerorts 600 2 2
über 70 km/h außerorts 700 2 3
Dichtes Auffahren
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
bei bis zu 80 km/h 25 - -
bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als:
- 5/10 des halben Tachowerts 75 1 -
- 4/10 des halben Tachowerts 100 1 -
- 3/10 des halben Tachowerts 160 1 (2**) (1**)
- 2/10 des halben Tachowerts 240 1 (2**) (2**)
- 1/10 des halben Tachowerts 320 1 (2**) (3**)
** bei mehr als 100 km/h
bei mehr als 130 km/h betrug Abstand weniger als:
- 5/10 des halben Tachowerts 100 1 -
- 4/10 des halben Tachowerts 180 1 -
- 3/10 des halben Tachowerts 240 2 1
- 2/10 des halben Tachowerts 320 2 2
- 1/10 des halben Tachowerts 400 2 3
Stopp-Zeichen
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
nicht befolgt 10 - -
- mit Gefährdung 70 1 -
Vorfahrtsverstoß
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
- mit Behinderung 25 - -
- mit Gefährdung 100 1 -
Rote Ampel
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
bei Rot über die Ampel gefahren 90 1 -
- mit Gefährdung / - mit Sachbeschädigung 200 / 240 2 / 2 1 / 1
Rotphase länger als 1 Sekunde 200 2 1
- mit Gefährdung / - mit Sachbeschädigung 320 / 360 2 / 2 1 / 1
Abbiegen, Wenden
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen 10 - -
mit Gefährdung / mit Sachbeschädigung 30 / 35 - -
Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen 20 - -
mit Gefährdung / mit Sachbeschädigung 70 / 85 1 / 1 -
Autobahn / Kraftfahrstrasse
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Ein- oder Ausfahren an unzulässigen Stellen 25 - -
beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet 75 1 -
gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Gefährdung 80 1 -
Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt 75 1 -
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren:
- in Ein- und Ausfahrt 75 1 -
- auf Nebenfahrbahnen oder Seitenstreifen 130 1 -
- auf der durchgehenden Fahrbahn 200 2 1
Alkohol / Drogen
Geldbuße
(in EUR)
Punkte Fahrverbot
(Monate)
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze (bis 1,09) und Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
- beim ersten Mal, keine Gefährdung 500 2 1
- beim zweiten Mal, keine Gefährdung 1000 2 3
- beim dritten Mal, keine Gefährdung 1500 2 3
bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor (Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis)

Verwarnung und Bußgeld - Zahlung und Einspruch-Frist
Bußgeld Zahlungsfrist - 1 Woche, Bußgeld Einspruchsfrist (schriftlich) - 2 Wochen. Wenn das Verwarngeld zu spät oder gar nicht gezahlt wird, dann erfolgt ein Bußgeldbescheid mit Mahnung. Die Zahlungserleichterungen in Form einer Stundung oder in Form von Ratenzahlungen ist nur innerhalb der Zahlungsfrist möglich zu beantragen.

Beim "Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog" handelt es sich nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Informationsangebotes ist ausgeschlossen.

Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) (Neue Regelungen ab 09.11.2021 /14. Auflage)
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Link aktualisiert 18.11.2021) - Ausführlicher Bußgeld-Katalog für die Autofahrer, Radfahrer und Mofafahrer. Den genauen Wortlaut und Bußgeldsätze können Sie im neuen Tatbestandskatalog nachlesen.

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